Rettungssanitäter-Ausbildung
Die Grundlage im Rettungsdienst
Nach den Vorgaben des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen vom 20.09.1977 ist die Rettungssanitäter/ Rettungshelfer-Ausbildung die Voraussetzung, um aktiv im Rettungsdienst mitarbeiten zu können. Die Ausbildung ist damit für alle Personen geeignet, die sich ehren- oder hauptamtlich im Rettungsdienst engagieren wollen.
Aufnahmebedingungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen.
- Sie benötigen ein ärztliches Attest, welches ihre physische und psychische Eignung für den Rettungsdienst bestätigt (nicht älter als 3 Monate).
Die 520-Stunden-Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Teil
160 Stunden Theorie in unserem Hause mit den Schwerpunkten
- Anatomie & Physiologie
- Krankheitslehre
- Spezielle Notfallmedizin
- Rettungsdienst-Organisation & Einsatztechnik
- Gesetzeskunde
- Grundlagen der Hygiene & Desinfektion
- Funkgrundlagen im Rettungsdienst
2. Teil
160 Stunden Klinikpraktikum (möglichst in den Abteilungen Notfallaufnahme und Intensivstation)
3. Teil
160 Stunden Rettungswachenpraktikum (es muss nicht zwingend eine Lehrrettungswache sein)
4. Teil
40 Stunden Abschlusslehrgang in unserem Hause inklusive der staatlichen Prüfung zum Rettungssanitäter
Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Rettungsassistent
- MegaCode Instructor
- Organisatorischer Leiter des Rettungsdienstes
- Ausbildung im Intensivtransport
- und andere
Dieser Lehrgang ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anerkannt.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Möglichkeiten mit der Sie ihre Ausbildung finanzieren können. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!


