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Rettungsassistenten-Ausbildung (verkürzt)

Rettungsassistenten-Ausbildung (verkürzt)

Rettungssanitäter, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr, Sanitätsbeamte der Bundespolizei und Polizeibeamte nach bestandener Landessanitäter-Prüfung können die Ausbildung zum Rettungsassistenten unter Anrechnung ihres bisherigen Abschlusses verkürzt durchlaufen.

 

Aufnahmebedingungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung und - eine bestandene Rettungssanitäter Prüfung (s.o.) vorweisen.
  • Sie benötigen ein ärztliches Attest, welches ihre physische und psychische Eignung für den - Rettungsdienst bestätigt (nicht älter als 3 Monate),

Die verkürzte Ausbildung zum Rettungsassistenten gliedert sich in folgende Abschnitte:

 

1. Teil

420 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht am Lehrinstitut für den Rettungsdienst

  • Allgemeine medizinische Grundlagen
  • Allgemeine Notfallmedizin
  • Spezielle Notfallmedizin
  • Organisation und Einsatztaktik
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
  • 260 Stunden Klinikpraktika
  • Allgemeine Pflegestation
  • Ambulanz/Notaufnahme
  • OP/Anästhesie
  • Intensivstation/Wachstation

Die Klinikpraktika sind im zeitlichen Ablauf zwischen den schulischen Blöcken integriert. Die Klinikpraktika können sowohl an Ihrem Heimatort, als auch in unserer Nähe absolviert werden. Bei der Vermittlung der Plätze sind wir Ihnen gern behilflich, zumal wir mit festen Vertragskrankenhäusern zusammenarbeiten.

 

Im Anschluss an die theoretische und praktische Ausbildung schließt sich nahtlos das Staatsexamen des Landesamtes für Arbeitssicherheit und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein in unserem Hause an.

 

2. Teil auf einer Lehrrettungswache

  • 1 Jahr, bzw. 1600 Stunden Praktikum an einer Lehrrettungswache als Rettungsassistenten-Anwärter (Jahrespraktikant)

Während des 1. Teils der Ausbildung finden Exkursionen zu einer Rettungsleitstelle, zum Rettungshubschrauber und zu weiteren mit dem Rettungsdienst eng zusammen arbeitenden Organisationen, sowie die Teilnahme an einer Sektion in der Pathologie (fakultativ) statt.

 

Weiterbildungsmöglichkeiten:

Dieser Lehrgang ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anerkannt.

 

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene staatliche und private Möglichkeiten mit der Sie ihre Ausbildung finanzieren können. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!

Rettungsassistenten-Ausbildung (Verk. Ausbildung v. RS zum RA, Wochenend-Ausbildung)

RSRA WE 02-11
05.11.2011 - 27.05.2012
RSRA WE 01-12
03.03.2012 - 23.09.2012
RSRA WE 02-12
01.09.2012 - 24.03.2013
RSRA WE 01-13
02.03.2013 - 22.09.2013
RSRA WE 02-13
31.08.2013 - 23.03.2014
RSRA WE 01-14
01.03.2014 - 21.09.2014
RSRA WE 02-14
30.08.2014 - 22.03.2015

Rettungsassistenten-Ausbildung (Verk. Ausbildung v. RS zum RA, inkl. Klinikpraktika/Staatsexamen)

RSRA 01-12
07.05.2012 - 26.09.2012
RSRA 02-12
05.11.2012 - 27.03.2013
RSRA 01-13
06.05.2013 - 25.09.2013
RSRA 02-13
04.11.2013 - 26.03.2014
RSRA 01-14
05.05.2014 - 24.09.2014
RSRA 02-14
03.11.2014 - 25.03.2015