Ausbildung zum Pflegediensthelfer/in
Im Zuge der Veränderung der Ausbildung der Krankenpflegeberufe und mit wachsender Anzahl älterer Menschen wird eine Spezialisierung in der Pflege und der Betreuung unumgänglich. Der/die Pflegediensthelfer/in übernimmt hierbei die praktischen Tätigkeiten am Patienten, währenddessen sich examinierte Kräfte in erster Linie um die Qualitätssicherung und das Controlling kümmern. Somit ist gerade der/die Pflegediensthelfer/in im Einsatz im Krankenhaus, dem Pflege- oder Altenheim und der mobilen häuslichen Pflege sehr gefordert. Eine fundierte Ausbildung ist daher unerlässlich. Diese Ausbildung befähigt, künftig in der Pflege im Krankenhaus, im Pflege- oder Altenheim oder in der häuslichen Krankenpflege tätig zu werden.
Aufnahmebedingungen:
- Mindestalter 17 Jahre
Lehrgangsinhalte
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Sanitätsausbildung
- Anatomie und Physiologie
- Krankenpflege
Hinweis: Um die Ausbildung abzuschließen, muss im Anschluss ein 120-stündiges Pflegepraktikum absolviert werden. Dieses muss nicht unmittelbar nach dem Lehrgang begonnen werden.
Die Ausbildung ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BfQG) anerkannt.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Möglichkeiten mit der Sie ihre
Ausbildung finanzieren können. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne
behilflich!


