MPG Beauftragte/r
Ziel des Medizin-Produkte-Gesetzes ist es, die Qualität der Leistungen in der Medizin zu verbessern. Zielgerichtete Prüfverfahren, Herstellungs- und Durchführungskontrollen, … sind vom Gesetzgeber eingeführt worden und werden durch diesen überwacht. Ansprechpartner für den Gesetzgeber ist der jeweilige MPG-Beauftragte der einzelnen Rettungswachen. Um sich gesetzesgetreu zu verhalten und die Umsetzung im Rettungsdienst gewährleisten zu können, bedarf es der Unterweisung und Interpretation der einzelnen Paragraphen.
Aufnahmebedingungen:
- Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Lehrgangsinhalte (Auszüge):
- Informationen über das Medizin-Produkte-Gesetz
- Dokumentation von Vorkommnissen
- Umsetzung des MPG und der medizinischen Betreiberverordnung in den Dienstablauf der Rettungswache
Dauer:
2 Tage Weiterbildungsmöglichkeiten: - Lehrrettungsassistenten-Ausbildung - Dozent im Rettungsdienst - und andere
Dieser Lehrgang ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anerkannt.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Möglichkeiten mit der Sie ihre Ausbildung finanzieren können. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!


