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Lehrrettungsassistenten-Ausbildung

Lehrrettungsassistenten-Ausbildung

Das Bindeglied zwischen Theorie und Praxis Lehrrettungsassistenten bilden den Rettungsassistenten-Anwärter auf einer Lehrrettungswache aus. Sie sind diejenigen, die dafür sorgen, dass der künftige Rettungsassistent alle theoretisch erlernten Algorhythmen und Maßnahmen auch sicher anwenden kann. Um ein Optimum an Qualität im Rettungsdienst zu erwirken, bestehen durch die Lehrrettungsassistenten enge Verknüpfungen zwischen den Rettungsdienstschulen und den Rettungswachen. Pädagogisch talentiert und fachlich versiert organisieren sie eigenverantwortlich die Aus- und Fortbildung an einer Lehrrettungswache.

 

Der Lehrgang umfasst 120 Unterrichtsstunden, berechtigt zur Ausbildung von Praktikanten und ist die wesentliche Voraussetzung, um an einer Lehrrettungswache tätig zu sein.

 

Neu: Aufgrund der vielen Nachfragen und zur Planungserleichterung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet das Lehrinstitut für den Rettungsdienst LFR ab 2012 diese Ausbildung auch aufgeteilt in drei Blöcken an. Die einzelnen Blöcke können unter bestimmten Voraussetzungen nach vorheriger Absprache terminlich wahlweise kombiniert werden.



Diese Ausbildung entspricht den anerkannten Rahmenbedingungen der Hilfsorganisationen.

 

Aufnahmebedingungen:

  • Abgeschlossene Rettungsassistenten-Ausbildung

Lehrgangsinhalte (Auszüge)

  • Pädagogik - Methodik & Didaktik
  • Interventionstechniken
  • Kommunikation
  • Rechtskunde
  • Allgemeine Themen der Rettungsdienstausbildung

Mit Wirkung zum 01.08.2003 hat die Bundesregierung die Aussetzung der Ausbildereignungsprüfung für zunächst fünf Jahre beschlossen. Aus diesem Grunde halten wir das Angebot der Ausbildereignungsprüfung im Rahmen der Ausbildung zum Lehrrettungsassistenten für nicht mehr erforderlich.


Weiterbildungsmöglichkeiten:

Dieser Lehrgang ist nach dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz anerkannt.

 

Hinweis: Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe pädagogischer Ausbildungen, die alle auf gleichen methodischen und didaktischen Grundsätzen bauen. Sie können sich hre bereits erworbenen Kenntnisse auf diesem Gebiet anrechnen lassen. So ist für bereits anerkannte Ausbilder im Bereich der „Ersten-Hilfe“ nur die Teilnahme an den letzten beiden Blöcken dieser Ausbildung und für Teilnehmer, die bereits die „Ausbilder-Eignungsprüfung“ vor einer IHK abgelegt haben, nur die Teilnahme an dem zweiten Block notwendig. Die Lehrgangsgebühren reduzieren sich dann       entsprechend.

 

Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene staatliche und private Möglichkeiten mit der Sie ihre Ausbildung finanzieren können. Kontaktieren Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich!

Lehrrettungsassistenten-Ausbildung

LRA 01-12
07.05.2012 - 25.05.2012
LRAB 02-12
09.07.2012 - 13.07.2012 + 13.08.2012 - 17.08.2012 + 10.09.2012 - 14.09.2012
LRA 02-12
12.11.2012 - 30.11.2012
LRAB 01-13
21.01.2013 - 25.01.2013 + 18.02.2013 - 22.02.2013 + 18.03.2013 - 22.03.2013
LRA 01-13
06.05.2013 - 24.05.2013
LRAB 02-13
08.07.2013 - 12.07.2013 + 12.08.2013 - 16.08.2013 + 09.09.2013 - 13.09.2013
LRA 02-13
04.11.2013 - 22.11.2013
LRAB 01-14
20.01.2014 - 24.01.2014 + 17.02.2014 - 21.02.2014 + 17.03.2014 - 21.03.2014
LRA 01-14
05.05.2014 - 23.05.2014
LRAB 02-14
07.07.2014 - 11.07.2014 + 11.08.2014 - 15.08.2014 + 08.09.2014 - 12.09.2014
LRA 02-14
03.11.2014 - 21.11.2014