Medikamentengabe durch RA vom Arbeitsgericht bestätigt
25.05.09
Das Arbeitsgericht in Koblenz hat mit Urteil vom 07.11.2008 einem Rettungsassistenten recht gegeben, der selbständig bei Notfallpatienten Medikamente (Urapidil, Metamizol und MCP) verabreicht hat, die nicht in der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Notkompetenz enthalten sind. Ein Arzt war entweder nicht (rechtzeitig) vor Ort, bzw. wurde von dem RA abbestellt oder erst gar nicht nachgefordert. (ArbG Koblenz, Urteil vom 07.11.2008, AZ: 2 Ca 1567/08)
Das LFR schätzt, dass dieses Urteil weitreichende Konsequenzen hat und künftig die Ausbildung der Rettungsassistenten positiv verändert. Da Teilnehmer des LFR schon von Anfang an gerade in Maßnahmen der Notkompetenz besonders geschult wurden, sind LFR-Schüler sehr gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet.


