LFR erhält BG-Anerkennung gemäß BGG 948

18.05.09

Mit Wirkung vom 18.05.2009 wurde das LFR als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe gemäß BGG 948 anerkannt.

Künftig wird also das LFR auch verstärkt im Bereich der Ersten-Hilfe-Ausbildungen in Betrieben tätig sein. Ein Antrag auf Durchführung von Multiplikatoren-Ausbildungen ist ebenfalls gestellt und wird voraussichtlich Ende des Jahres positiv beschieden.

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